Rechtsgültigkeit einer freien Trauung | rechtliche Bestimmungen - Freie Rednerin & Synchronsprecherin - Sabrina Hutcheson - Stade & Bornberg | Hochzeitsredner | Freier Redner | Sabrina Krumm

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Rechtsgültig ist allein die Trauung durch das Standesamt. Wollen Sie rechtsgültig verheiratet sein, müssen Sie vorher im Standesamt eine standesamtliche Trauung vornehmen lassen.

Freie Trauungen sind in Deutschland weder kirchenrechtlich noch zivilrechtlich relevant, sie werden ergänzend zur standesamtlichen Trauung von den Brautpaaren gewünscht.

Manche Paare aus unterschiedlichen Kulturkreisen wünschen sich eine Zeremonie, die Elemente beider Kulturen beinhaltet. Darüber hinaus bieten diese Formen der Trauung auch gleichgeschlechtlichen Paaren eine über die standesamtliche Registrierung hinausgehende Zeremonie.

Auch konfessionslose Paare können sich frei trauen lassen. Zudem wählen auch immer mehr Geschiedene, die früher bereits kirchlich geheiratet hatten und sich mit ihrem neuen Partner dennoch eine ähnliche Zeremonie oder eine Segnung wünschen, diesen Weg.

Möchten Sie also eine rechtsgültige Trauung, so verhält es sich ähnlich wie bei der Hochzeit mit kirchlicher Trauung - zuerst findet die standesamtliche Trauung, dann die feierliche Trauung statt.

Sie beschließen also beim Standesamt die Ehe und im Anschluss wartet Ihre individuelle Hochzeitszeremonie auf Sie, damit dieses einer der schönsten Tage in Ihrem Leben wird.

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